Mit 18 Booten gab es ein recht ordentliches Meldeergebnis bei der Harrasser Kanne am 29.und 30. Juli 2017. Auch die Beteiligung unserer Flotte war mit 11 H-Booten, davon drei vom Simssee, akzeptabel, wenn auch nicht zum Hurraschreien.

Im Vorfeld waren viele Bemühungen des CYC-Vorstandes und unserer Flottenhäuptlinge notwendig, um die Aktiven auch zu aktivieren. Von den nicht so häufig Startenden waren Johann Dinzenhofer (Simssee) und Hans Graf (beide CYC) an der Startlinie, Peter Krause, Josef Fink, Hans Haberstock, Georg Obermaier und Anja Kohlmann (alle CYC) sind ja zumindest am Chiemsee regelmäßiger dabei. Die Mehrfachtäter Dirk Stadler, Hans Reile (SRS), Fips Ullherr und Martin Köhle (CYC) waren eh als Starter gesetzt. Von den auswärtigen Seen konnten wir die Crews von Peter Zauner (YCSS), Hannes Heinz (YCAT), Thomas Kausen (BYC) und den Österreichern um Gottlieb Pesendorfer begrüßen, die dann letzten Endes auch die Stockerlplätze unter sich ausmachten. Sigi Merk (DSC) hatte seine Frau Chrisi wieder mal überredet, dazu kam noch Erwin Haugeneder (SCT) und Hans Zölls (MYC).

So gesehen war es schade, dass die beiden Wettfahrttage unter miesen Windbedingungen litten. Auf der CYC-Seite findet Ihr einen Bericht von Richard Brandl mit der Ergebnisliste und hier auf dieser Seite einen von Gerhard Niessen in der Chiemgau-Zeitung. Natürlich hatten wir auch ein wenig seglerischen Spaß, aber am meisten gelobt wurde unsere Gastronomie, die am Freitag zum Dämmerschoppen Wurstsalat und am Samstag zum "großen" Abendessen ein ausgezeichnetes Drei-Gänge-Menue servierte.

Frithjof Ohin, ein Novize als Wettfahrtleiter, hatte zwar den erfahrenen Hans Vogt als Co auf dem Startboot, aber angesichts der widrigen Windverhältnisse dennoch einen schweren Stand. Schon am Samstag, noch mehr aber am Sonntag wurde unter den Aktiven diskutiert, ob es denn richtig gewesen sei, die erste und die vierte Wettfahrt bei praktisch Flaute - wenn auch abgekürzt - durchzuziehen oder ob das "Abschießen" nicht der besser Weg gewesen wäre.

Deshalb hier meine Meinung als Aktiver, vor allem aber auch als Schiedsrichter: Nach Wettfahrtregel 32.1 kann ein Wettfahrtleiter die Wettfahrt abbrechen, "wegen  ungenügenden Windes, der es unwahrscheinlich macht, dass ein Boot innerhalb des Zeitlimits durchs Ziel geht" oder "aus jedem anderen Grund, der die ... Fairness des Wettbewerbs beeinflusst." Das Zeitlimit war nach Segelanweisung 45 bzw. 70 Minuten, dieses Limit wurde durch die Bahnabkürzungen eingehalten. Der abflauende Wind führte nicht zu unfairen Bedingungen, also zum Beispiel dazu, dass es im Feld grundsätzliche Platzverschiebungen ergab. (Dass man auf einem Schenkel ein paar Plätze gewinnen oder verlieren kann, ist klar, das passiert bei jeder Windstärke.) Will sagen, die Bedingungen waren nicht unfair, aber natürlich frustrierend, unabhängig davon, an welcher Position man segelte. Denkt man den Sachverhalt zu Ende, dann muss man zu dem Ergebnis kommen, dass dem WL in dem Moment, in dem er die Wettfahrt gestartet hat, nur noch ein ganz eingeschränkter Handlungsspielraum bleibt. Er kann nicht einfach abbrechen, sondern muss zuvor "unfaire Bedingungen" feststellen und im Wettfahrtbericht dokumentieren. Ein Sch...job? Bei Flaute schon, denn "nicht starten" ist auch keine Alternative. Was bekäme er zu hören, wenn der Wind dann doch durchsteht?

Walter Pulz hat mal davon geschrieben, dass die oberbayerischen Seen windgeschützt seien, ich fürchte, damit müssen wir (und die Wettfahrtleiter) weiterhin leben.

 

Martin Köhle